Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und des Hundesitting Adventure Place im folgenden nur noch "HSAP" genannt.

1. allgemeine Aufnahmebedingungen:
- der Hund ist gesund und die Grundimmunisierung abgeschlossen, Ausnahme Welpen. (bitte den Impfausweis/ oder aktuelle Titer-Bestimmung jeweils vorlegen)
- Hunderassen, sowie deren Mischlinge, welche auf der kantonalen Verbotsliste stehen können nicht betreut oder ins Training aufgenommen werden.
- die Hunde müssen min. 2 Mt. sein.
- läufige Hündinnen können während den Stehtagen nicht in der Gruppe betreut werden. Davor und danach ist eine Betreuung nach Absprache möglich. Es wird ein Aufpreis von 20% pro Tag, wegen Mehraufwand erhoben.
- der Hundehalter ist verpflichtet wahrheitsgetreue Auskünfte über eventuelle Auffälligkeiten des Hundes zu geben. (Eintrag beim Vet-Amt / Beissvorfälle /  evt. Krankheiten (Zucker/Epilepsie) / Allergien und Unverträglichkeiten)

- ein vorheriges Kennenlernen, sowie ein Probetag / Probeübernachtung ist unerlässich.
 
2. Haftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung ist Sache des Hundebesitzers, welcher dies auf Verlangen auch schriftlich nachweisen kann.
Ich bin steht's bemüht Schäden und Unfälle nach bestem Wissen und Gewissen zu vermeiden und meine Sorgfaltspflicht zu gewährleisten.
Entstehen dennoch gegenüber Drittpersonen Sach- und /oder Personenschäden, wird die Haftung meinerseits abgelehnt.
 
3. Tierärztliche Behandlung & Notfall
- sollte ihr Hund trotz kompetenter und sogfältiger Aufsicht die Behandlung eines TA benötigen, ist "HSAP" ermächtig einen solchen aufzusuchen und dem Hund die nötige Behandlung sowie Medikamente bis CHF 300.00 zukommen zu lassen.
- Tritt ein akuter Notfall ein und die weitere Behandlung überschreiten den oben erwähnten Betrag, muss „HSAP“ mit dem Besitzer oder einer von ihm ermächtigen Person Rücksprache halten.
- "HSAP" ist verpflichtet in beiden Fällen den Besitzer über die Geschehnisse zu Informieren.
- Wird der Besitzer oder eine von ihm ermächtigte Ansprechperson nicht erreicht, übergeht die Entscheidungsmacht an den behandelnden Tierarzt.

Ihr Hund verbringt seine Zeit in einer gemischten Hundegruppe mit teilweise Intakten Artgenossen, wodurch Verletzungen und Unfälle, trotz sorgfältiger Aufsicht entstehen können.
 - Anfallende Kosten (Tierarzt, Mehr-/ Zeitaufwand/ Material) gehen zu Lasten des Besitzers.

4. Anmeldung
- Tagesbetreuung; Anmeldungen für die folgende Woche werden jeweils bis Freitag, 18.00 Uhr entgegen genommen.
- Ferienbetreuung; so früh wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Betreuungsbeginn.
 
5. Abmeldung
- Tagesbetreuung; so früh wie möglich, jedoch min. am Vorabend bis 18.00.
- Ferienbetreuung; Absage bis min. 10 Tage vor Betreuungsbeginn.
Bei Nichteinhalten der Absagefristen wird der volle Betrag verrechnet.
 
6. Bezahlung
- Ferienaufenthalte für Neukunden; Anzahlung im Voraus, der Restbetrag wird bei Abholung in Rechnung gestellt.
Für Stammkunden erfolgt die Bezahlung per Rechnung am Monatsende.
- Tagesbetreuung: falls nicht anders vereinbart erfolgt die Bezahlung jeweils am Ende des Monats.
 
7. Allgemeines
- Der Kunde erklärt sich mit den AGB's einverstanden, ab Datum des fix vereinbarten Termines.
- Während der Betreuung werden Foto's von ihrem Hund gemacht und diese auf der HP/FB Seite des "HSAP" veröffentlicht. Bitte teilen sie "HSAP" mit, wenn sie dies nicht möchten.
- "HSAP" verpflichtet sich Hausschlüssel nicht weiter zu geben oder Drittpersonen in Wohnung/Haus mit zu nehmen.
- Der Kunde verpflichtet sich Umzüge/Adressänderungen oder sonstige wichtige Informationen "HSAP" so früh wie möglich, jedoch min. 1 Monat im Voraus mit zu teilen.

 

8. Parkieren / Areal

- die Walde Carrosserie stellt HSAP die Parkplätze («Walde» sowie die 2 Green Energy) zum Ein- sowie Ausladen / Übergeben der Hunde zur Verfügung.

 

- Das versäubern der Hunde ist rund um das Walde Areal zu unterlassen. Es hat in wenigen Schritten auf beiden Strassenseiten Wiesen die genutzt werden dürfen. Es gilt die allgemeine Kotaufnahmepflicht.

 

9. Kündigung

 

- Die Betreuung kann beidseitig auf Ende des Monats mit einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich beendet werden. Wir der Hund früher aus der Betreuung genommen, wir für die Berechnung der Kündigunsfrist, die Anzahl Tage der letzten 2 Monate im Durchschnitt genommen. 

 


Uster,12.09.2022